Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Kamin-Design, Inhaberin: Lisa Schenker
Poppenstr. 5
85049 Ingolstadt
Deutschland
Telefon: 08424 88 55 62
E-Mail: info@designkamine.de
Website: www.kamin-design.eu


Vorbemerkung

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Kamin-Design, Inhaberin: Lisa Schenker, Poppenstr. 5, 85049 Ingolstadt, Deutschland, nachfolgend „Verkäufer“, und ihren Kunden.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

Die Widerrufsbelehrung für Verbraucher ist gesondert abrufbar unter: Widerrufsbelehrung


§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Warenlieferungen und sonstige Leistungen, die zwischen dem Verkäufer und seinen Kunden über den Onlineshop des Verkäufers, per E-Mail, telefonisch, in Textform, in der Ausstellung oder auf sonstigem Wege geschlossen werden.
  2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
  3. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  4. Kunde im Sinne dieser AGB ist sowohl der Verbraucher als auch der Unternehmer.
  5. Das Angebot des Verkäufers richtet sich sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmer.
  6. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt individueller Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, eine Vereinbarung in Textform maßgeblich.
  7. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden, insbesondere Mängelanzeigen, Rücktritts- oder Minderungsverlangen, sind in Textform abzugeben, soweit gesetzlich zulässig.

§ 2 Vertragsschluss, Vertragstext, Korrekturmöglichkeiten, Vertragssprache

  1. Die Darstellung der Produkte im Onlineshop, in Katalogen, Inseraten, Angeboten, Ausstellungen oder sonstigen Werbemitteln stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung abzugeben, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet wird.
  2. Mit dem Absenden der Bestellung über den Onlineshop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab.
  3. Der Kunde kann seine Eingaben vor Abgabe der Bestellung mit den im Bestellprozess vorgesehenen und üblichen technischen Mitteln überprüfen und berichtigen.
  4. Nach Eingang der Bestellung erhält der Kunde eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich den Zugang der Bestellung und stellt noch keine Annahme des Angebots dar.
  5. Der Vertrag kommt erst zustande durch
    a) eine ausdrückliche Auftragsbestätigung des Verkäufers in Textform,
    b) eine Versandbestätigung,
    c) die Auslieferung der Ware oder
    d) eine sonstige eindeutige Annahmeerklärung des Verkäufers.
  6. Wird im Rahmen des Bestellvorgangs ein Zahlungsdienstleister wie PayPal, Klarna, Kreditkarte, Sofortüberweisung oder ein vergleichbarer Anbieter eingebunden, gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters. Die bloße Zahlungsautorisierung oder Zahlungsabwicklung stellt für sich genommen keine Annahme des Kaufangebots durch den Verkäufer dar, sofern der Verkäufer die Bestellung nicht ausdrücklich annimmt oder ausführt.
  7. Der Verkäufer ist berechtigt, eine Bestellung nicht anzunehmen, insbesondere wenn die bestellte Ware nicht verfügbar ist, offensichtliche Preis-, Eingabe- oder Darstellungsfehler vorliegen, Zahlungsrisiken bestehen oder die Bestellung aus sonstigen sachlichen Gründen nicht ausgeführt werden kann.
  8. Ist die bestellte Ware trotz vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Deckungsgeschäfts aus Gründen nicht verfügbar, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, wird der Kunde unverzüglich informiert. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet.
  9. Die Vertragssprache ist Deutsch.
  10. Der Vertragstext wird vom Verkäufer nach Vertragsschluss gespeichert. Die Bestelldaten und diese AGB werden dem Kunden im Rahmen des Bestellprozesses sowie nach Vertragsschluss in Textform übermittelt, soweit dies technisch vorgesehen ist.

§ 3 Preise, Versandkosten, Zahlungsbedingungen, Bonität und Stornierung

  1. Alle Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
  2. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen können Versandkosten, Speditionskosten, Verpackungskosten oder sonstige Lieferkosten anfallen. Diese werden dem Kunden im Bestellprozess, im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gesondert angezeigt.
  3. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Abgabe der Bestellung, sofern kein individuelles Angebot mit abweichender Gültigkeitsdauer abgegeben wurde.
  4. Dem Kunden stehen die im Onlineshop, im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegebenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
  5. Bei Zahlung über PayPal, Klarna oder sonstige Zahlungsdienstleister erfolgt die Zahlungsabwicklung nach Maßgabe der im Bestellprozess geltenden Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters. Der Zeitpunkt der Belastung des jeweiligen Zahlungsmittels richtet sich nach den Bedingungen des Zahlungsdienstleisters und der gewählten Zahlungsart.
  6. Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, sofort und ohne Abzug fällig.
  7. Der Verkäufer ist berechtigt, bei individuell gefertigten Produkten, Sonderanfertigungen, Sonderbestellungen, Projektaufträgen, Montageleistungen oder Lieferungen mit besonderem Beschaffungsaufwand eine angemessene Anzahlung oder Vorkasse zu verlangen.
  8. Zusätzliche, gesondert vereinbarte Leistungen, insbesondere Montage-, Einbau-, Verblendungs-, Dekorations-, Anpassungs-, Planungs-, Beratungs-, Prüf-, Kundendienst- oder sonstige Zusatzarbeiten, die nicht ausdrücklich Bestandteil des eigentlichen Kaufvertrags sind, werden separat berechnet.
  9. Gegenüber Unternehmern ist der Verkäufer berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Forderungen anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist der Verkäufer berechtigt, Zahlungen zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
  10. Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur zulässig, wenn diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder vom Verkäufer anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Unternehmer nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  11. Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend: Werden dem Verkäufer nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsbereitschaft des Unternehmers begründen, insbesondere Zahlungsverzug, Rücklastschriften, negative Bonitätsauskünfte, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Zahlungseinstellungen oder Insolvenzanträge, ist der Verkäufer berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorkasse oder angemessene Sicherheitsleistung auszuführen.
  12. Leistet der Unternehmer innerhalb einer angemessenen Frist keine Vorkasse oder Sicherheit, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.
  13. Gegenüber Unternehmern gilt: Bestellungen über individuell gefertigte Produkte, Sonderanfertigungen, Sondermaße, Sonderbestellungen, Projektware, Importware oder Waren, die auf Wunsch des Unternehmers beschafft, angepasst, reserviert oder hergestellt werden, können nach Vertragsschluss nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers storniert, geändert oder aufgehoben werden.
  14. Stimmt der Verkäufer einer Stornierung, Änderung oder Vertragsaufhebung gegenüber einem Unternehmer aus Kulanz zu, ist der Verkäufer berechtigt, bereits entstandene Kosten, Beschaffungsaufwand, Planungsaufwand, Bearbeitungsaufwand, Transportkosten, Stornokosten von Lieferanten sowie entgangenen Gewinn ersetzt zu verlangen, soweit gesetzlich zulässig. Dem Unternehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 4 Lieferung, Lieferzeit, Teillieferungen, Transportschäden und Annahmeverzug

  1. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  2. Maßgeblich sind die im jeweiligen Angebot, auf der Produktseite, im Bestellprozess oder in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeiten.
  3. Soweit für ein Produkt keine abweichende Lieferzeit angegeben ist, beträgt die Lieferzeit für Lagerware innerhalb Deutschlands 3 bis 7 Werktage ab Vertragsschluss, bei Vorkasse ab Zahlungseingang.
  4. Bei individuell gefertigten Kaminen, Sonderanfertigungen, Sonderplanungen, Importware, Projektaufträgen oder Waren mit besonderem Beschaffungsaufwand beträgt die Lieferzeit, sofern nicht ausdrücklich abweichend angegeben, 6 bis 10 Wochen ab Vertragsschluss, bei Vorkasse ab Zahlungseingang sowie nach Freigabe der technischen Details und Klärung aller für die Ausführung erforderlichen Angaben.
  5. Lieferzeiten verlängern sich angemessen, wenn der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen, technische Angaben, Freigaben, Anzahlungen oder sonstige zur Ausführung erforderliche Informationen nicht rechtzeitig erbringt.
  6. Lieferzeiten sind nur dann Fixtermine, wenn sie ausdrücklich in Textform als Fixtermin vereinbart wurden. Die bloße Angabe eines Lieferzeitraums stellt keinen Fixtermin dar.
  7. Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend: Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich oder als Fixtermin bestätigt wurden. Sonstige Lieferzeitangaben sind unverbindliche Planungsangaben.
  8. Lieferfristen gegenüber Unternehmern beginnen erst, wenn alle technischen, kaufmännischen und sonstigen für die Ausführung erforderlichen Fragen geklärt sind und der Unternehmer alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen, Freigaben, Maße, Pläne, Anzahlungen und sonstigen Informationen vollständig erbracht hat.
  9. Verzögerungen aufgrund fehlender, unvollständiger oder fehlerhafter Angaben, verspäteter Freigaben, verspäteter Zahlungen oder nachträglicher Änderungswünsche des Unternehmers verlängern vereinbarte Lieferfristen angemessen.
  10. Schadensersatzansprüche des Unternehmers wegen Lieferverzugs bestehen nur nach Maßgabe von § 10 dieser AGB.
  11. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Gegenüber Unternehmern sind Teillieferungen zulässig, soweit sie dem Unternehmer im Rahmen des Vertragszwecks zumutbar sind.
  12. Offensichtliche Transportschäden sollen möglichst unmittelbar beim Zusteller angezeigt und dem Verkäufer zeitnah mitgeteilt werden. Die Versäumung einer solchen Mitteilung hat für Verbraucher keine Auswirkungen auf ihre gesetzlichen Mängelrechte.
  13. Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend: Der Unternehmer hat die Ware bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Transportschäden, Vollständigkeit und Identität zu prüfen und erkennbare Schäden unverzüglich beim Transporteur und beim Verkäufer anzuzeigen. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt.
  14. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten oder verzögert sich die Lieferung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, ist der Verkäufer berechtigt, hierdurch entstehende Mehraufwendungen, insbesondere Lager-, Transport-, Warte- und Zusatzkosten, ersetzt zu verlangen. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
  15. Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend: Nimmt der Unternehmer die Ware nicht rechtzeitig ab, verweigert er die Annahme oder verzögert sich die Auslieferung aus Gründen, die der Unternehmer zu vertreten hat, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Unternehmers einzulagern.
  16. Für die Einlagerung gegenüber Unternehmern kann der Verkäufer angemessene Lagerkosten berechnen. Als angemessene Lagerkosten gelten mindestens 15,00 EUR netto pro Kalendertag und Palette oder Packstück, sofern der Unternehmer nicht nachweist, dass dem Verkäufer geringere Kosten entstanden sind. Weitergehende Ansprüche des Verkäufers bleiben unberührt.

§ 5 Auslandslieferungen / Lieferungen in Drittländer

  1. Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können zusätzliche Zölle, Steuern, Gebühren, Einfuhrabgaben oder sonstige öffentliche Abgaben anfallen. Diese sind vom Kunden zu tragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Bei Lieferungen in Drittländer kann die Rechnung, soweit rechtlich und tatsächlich zulässig, ohne deutsche Umsatzsteuer erstellt werden. Der Kunde ist in diesem Fall selbst dafür verantwortlich, im Empfangsland anfallende Einfuhrumsatzsteuer, Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben zu entrichten.
  3. Fallen bei einer berechtigten Gewährleistungs-, Ersatz-, Austausch- oder Nacherfüllungslieferung in ein Drittland erneut Zollgebühren, Einfuhrabgaben oder vergleichbare Kosten an, trägt diese der Kunde, soweit der Verkäufer nicht zwingend gesetzlich zur Übernahme verpflichtet ist.
  4. Der Kunde ist für die Einhaltung etwaiger Einfuhr-, Zoll-, Steuer-, Betriebs-, Sicherheits- oder Zulassungsvorschriften im Bestimmungsland verantwortlich, soweit der Verkäufer diese Verantwortung nicht ausdrücklich in Textform übernommen hat.

§ 6 Gefahrübergang

  1. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Gefahrübergang. Beim Verbrauchsgüterkauf trägt der Verkäufer grundsätzlich das Transportrisiko bis zur Übergabe der Ware an den Verbraucher oder an einen vom Verbraucher benannten empfangsberechtigten Dritten, der nicht der Transporteur ist.
  2. Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Unternehmer über, sobald der Verkäufer die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder einer sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
  3. Verzögert sich die Übergabe oder Versendung aus Gründen, die der Unternehmer zu vertreten hat, geht die Gefahr auf den Unternehmer über, sobald der Verkäufer versandbereit ist und dies dem Unternehmer angezeigt hat.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum des Verkäufers.
  2. Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers.
  3. Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder sonstige Verfügungen außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs sind ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers unzulässig.
  4. Der Unternehmer tritt bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer oder Dritte in Höhe des Rechnungsbetrags der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.
  5. Der Unternehmer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer ordnungsgemäß nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und keine sonstige Leistungsunfähigkeit vorliegt.
  6. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen durch den Unternehmer erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Sachen zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung. Der Unternehmer verwahrt das so entstandene Eigentum oder Miteigentum unentgeltlich für den Verkäufer.
  7. Übersteigt der realisierbare Wert der dem Verkäufer zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, wird der Verkäufer auf Verlangen des Unternehmers Sicherheiten nach Wahl des Verkäufers freigeben.

§ 8 Gewährleistung / Mängelhaftung / Waren mit digitalen Elementen

1. Allgemeine Bestimmungen

  1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes wirksam vereinbart ist.
  2. Eine Beschaffenheitsgarantie übernimmt der Verkäufer nur, wenn diese ausdrücklich und in Textform als Garantie bezeichnet wird. Produktbeschreibungen, Abbildungen, technische Angaben, Muster, Hinweise, Beratungen oder Werbeaussagen stellen keine Garantie dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden.
  3. Maßgeblich für die Beurteilung, ob ein Mangel vorliegt, ist der Zustand der Ware bei Gefahrübergang, soweit gesetzlich nicht ein anderer maßgeblicher Zeitpunkt gilt.
  4. Schäden, Funktionsstörungen oder Verschlechterungen, die erst nach Gefahrübergang durch unsachgemäße Verwendung, ungeeignete Einbauverhältnisse, Nichtbeachtung von Bedienungs-, Pflege-, Wartungs-, Sicherheits- oder Montagehinweisen, Verkalkung, Verschmutzung, ungeeignetes Wasser, mangelnde Reinigung, mangelnde Wartung, äußere Einwirkungen, fehlerhafte Montage, ungeeignete Materialien, eigenmächtige Veränderungen oder Eingriffe durch den Kunden oder Dritte entstehen, begründen keine Mängelrechte gegenüber dem Verkäufer, soweit der Verkäufer diese Umstände nicht zu vertreten hat.
  5. Natürlicher Verschleiß, gebrauchsbedingte Abnutzung und übliche Alterung stellen keinen Mangel dar.

2. Besondere Bestimmungen für Verbraucher

  1. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
  2. Für neue Waren beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung der Ware, vorbehaltlich gesetzlicher Sonderregelungen, insbesondere bei Bauwerken, Baustoffen, Arglist, Garantien, Waren mit digitalen Elementen und Ablaufhemmungen.
  3. Eine Verkürzung der Verjährungsfrist bei gebrauchten Waren gegenüber Verbrauchern auf ein Jahr gilt nur, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens hiervon in Kenntnis gesetzt wurde und die Verkürzung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde. Andernfalls gelten auch insoweit die gesetzlichen Vorschriften.
  4. Verbraucher trifft keine Untersuchungs- oder Rügepflicht. Offensichtliche Transportschäden sollen möglichst unmittelbar beim Zusteller angezeigt und dem Verkäufer zeitnah mitgeteilt werden. Die Versäumung einer solchen Mitteilung hat keine Auswirkungen auf die gesetzlichen Mängelrechte des Verbrauchers.
  5. Liegt ein Mangel vor, richtet sich die Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Verkäufer ist berechtigt, die vom Verbraucher gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern.
  6. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie etwaige gesetzlich geschuldete Aus- und Einbaukosten, trägt der Verkäufer im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang.
  7. Hat der Verbraucher die Ware an einen anderen Ort als den ursprünglichen Liefer- oder Erfüllungsort verbracht, übernimmt der Verkäufer hierdurch entstehende Mehrkosten nur, soweit er hierzu gesetzlich verpflichtet ist.
  8. Führt der Verkäufer oder ein von ihm beauftragter Dritter auf Wunsch des Verbrauchers eine Überprüfung, Reparatur oder einen Kundendiensteinsatz durch und liegt kein vom Verkäufer zu vertretender Mangel vor, kann der Verkäufer die hierdurch entstandenen angemessenen Kosten nur berechnen, wenn der Verbraucher vorab auf die mögliche Kostenpflicht hingewiesen wurde und den Auftrag dennoch erteilt hat.

3. Waren mit digitalen Elementen, Software, Apps und Updates gegenüber Verbrauchern

  1. Soweit eine Ware digitale Elemente enthält oder mit digitalen Produkten, Apps, Software, Firmware, Steuerungsdiensten, Cloud-Diensten, WLAN-, Bluetooth- oder Smart-Home-Funktionen verbunden ist, gelten gegenüber Verbrauchern die gesetzlichen Vorschriften für Waren mit digitalen Elementen.
  2. Der Verkäufer schuldet Aktualisierungen nur in dem gesetzlich geschuldeten Umfang und nur für solche digitalen Elemente, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit der Ware erforderlich sind. Funktionsverbesserungen, Erweiterungen, neue App-Funktionen, Designänderungen oder Kompatibilität mit künftig erscheinenden Endgeräten, Betriebssystemen oder Drittsoftware sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
  3. Soweit Aktualisierungen durch den Hersteller, App-Anbieter oder sonstige Dritte bereitgestellt werden, ist der Verbraucher verpflichtet, zumutbare und erforderliche Aktualisierungen innerhalb angemessener Zeit zu installieren und die hierfür bereitgestellten Installationshinweise zu beachten. Unterlässt der Verbraucher eine ihm bereitgestellte erforderliche Aktualisierung trotz entsprechender Information, haftet der Verkäufer nicht für hieraus entstehende Mängel oder Schäden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  4. Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr dafür, dass Apps, Software, Cloud-Dienste oder sonstige digitale Funktionen dauerhaft mit allen künftigen Betriebssystemen, Endgeräten, Browsern, Netzwerken, Routern, Smart-Home-Systemen oder Drittanwendungen kompatibel bleiben, soweit eine solche Kompatibilität nicht ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich zwingend geschuldet ist.

4. Besondere Bestimmungen für Unternehmer

  1. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen Waren ein Jahr ab Gefahrübergang, soweit gesetzlich zulässig.
  2. Gegenüber Unternehmern sind Mängelansprüche bei gebrauchten Waren ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  3. Die vorstehenden Verkürzungen und Ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Ist der Unternehmer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, hat er die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen. Erkennbare Mängel, Falschlieferungen, Mengenabweichungen, Transportschäden oder sonstige Abweichungen sind spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Ablieferung in Textform anzuzeigen. Nicht erkennbare Mängel sind spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach ihrer Entdeckung in Textform anzuzeigen. Unterlässt der Unternehmer die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware nach Maßgabe des § 377 HGB als genehmigt.
  5. Unternehmer haben die Ware vor Weiterverarbeitung, Einbau, Weiterverkauf, Montage, Verblendung, Integration in Möbel, Wandverkleidungen oder sonstige bauliche Anlagen auf erkennbare Mängel, Vollständigkeit, Kompatibilität, Eignung für den vorgesehenen Einsatzzweck und Übereinstimmung mit der Bestellung zu prüfen.
  6. Wird eine Ware trotz erkennbarer Mängel, erkennbarer Unvollständigkeit, erkennbarer Inkompatibilität, erkennbarer Falschlieferung oder erkennbar ungeeigneter Einbausituation eingebaut, weiterverarbeitet oder weiterverkauft, trägt der Unternehmer die hierdurch entstehenden Mehrkosten, Folgekosten und Schäden selbst, soweit der Verkäufer nicht zwingend gesetzlich zur Übernahme verpflichtet ist.
  7. Gegenüber Unternehmern erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl des Verkäufers durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, soweit dem Unternehmer hierdurch keine unangemessenen Nachteile entstehen und keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
  8. Besteht ein Elektrokamin, Kamineinsatz, eine Wasserdampf-Cassette oder ein vergleichbares Produkt aus mehreren Komponenten und betrifft ein Mangel ausschließlich eine einzelne austauschbare Komponente, beschränkt sich die Nacherfüllung gegenüber Unternehmern grundsätzlich auf die mangelhafte Komponente, sofern die übrigen Bestandteile mangelfrei sind und die Nacherfüllung hierdurch nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
  9. Aus- und Einbaukosten, Freilegungskosten, Kosten für Demontage, erneute Montage, Anpassung, Verblendung, Wiederherstellung von Möbeln, Wandverkleidungen, Umbauten, Lackierungen, Oberflächen oder sonstigen baulichen Einrichtungen übernimmt der Verkäufer gegenüber Unternehmern nur, soweit er hierzu zwingend gesetzlich verpflichtet ist.
  10. Der Verkäufer übernimmt gegenüber Unternehmern keine Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass die Ware ohne ausreichende Revisions-, Zugangs-, Ausbau-, Kontroll- oder Wartungsmöglichkeit verbaut wurde, soweit der Verkäufer diese konkrete Einbausituation nicht ausdrücklich in Textform geplant oder freigegeben hat.
  11. Beauftragt der Unternehmer ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers Dritte mit Reparaturen, Prüfungen, Aus- oder Einbauarbeiten, Freilegungen, Wiederherstellungen, Ersatzbeschaffungen oder sonstigen Maßnahmen, werden die hierfür entstehenden Kosten nur ersetzt, soweit der Verkäufer hierzu zwingend gesetzlich verpflichtet ist.
  12. Führt der Verkäufer oder ein von ihm beauftragter Dritter auf Wunsch des Unternehmers eine Prüfung, Reparatur oder einen Kundendiensteinsatz durch und liegt kein vom Verkäufer zu vertretender Mangel vor, kann der Verkäufer die hierdurch entstandenen angemessenen Kosten berechnen.
  13. Mängelrechte des Unternehmers bestehen nicht für Schäden, Funktionsstörungen oder Abnutzungen, die auf ungeeignete Einbauverhältnisse, unzureichende Belüftung, ungeeignete Materialien, feuchtigkeitsempfindliche Möbel oder Oberflächen, ungeeignetes Wasser, Verkalkung, Verschmutzung, fehlende Reinigung, fehlende Wartung, unsachgemäße Bedienung, eigenmächtige Veränderungen oder Nichtbeachtung der Hersteller-, Bedienungs-, Pflege-, Wartungs-, Sicherheits- oder Einbauhinweise zurückzuführen sind, soweit der Verkäufer diese Umstände nicht zu vertreten hat.
  14. Gegenüber Unternehmern schuldet der Verkäufer Aktualisierungen, Softwarepflege, App-Support, Cloud-Dienste, Kompatibilität mit künftigen Betriebssystemen, Endgeräten, Schnittstellen, Smart-Home-Systemen oder Drittsoftware nur, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde oder zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist.
  15. Der Verkäufer haftet gegenüber Unternehmern nicht für Einschränkungen, Funktionsausfälle oder Kompatibilitätsprobleme, die auf Änderungen von Betriebssystemen, Apps, Cloud-Diensten, Drittsoftware, Netzwerken, Routern, Smart-Home-Systemen oder sonstigen Drittanbietern beruhen, soweit der Verkäufer diese Umstände nicht zu vertreten hat.
  16. Rückgriffsansprüche des Unternehmers gegen den Verkäufer bestehen nur im gesetzlich zwingenden Umfang. Soweit der Unternehmer gegenüber seinen Abnehmern, Auftraggebern oder Endkunden über die gesetzlichen Mängelrechte hinausgehende Garantien, Kulanzregelungen, Vertragsstrafen, Schadenpauschalen, Einbauzusagen, Wartungszusagen, Austauschversprechen oder sonstige Verpflichtungen übernimmt, gehen diese nicht zu Lasten des Verkäufers, sofern der Verkäufer ihnen nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 9 Besondere Hinweise zu Elektrokaminen, Wasserdampf-Cassetten, Kamineinsätzen, Einbau, Pflege und Verschleiß

1. Allgemeine produktbezogene Hinweise

  1. Elektrokamine, elektrische Kamineinsätze, Wasserdampf-Cassetten, Opti-Myst-Geräte, Opti-V-Geräte, Ethanolkamine und vergleichbare Produkte sind technische, dekorative oder wärmeerzeugende Geräte, deren Funktion, optische Wirkung und Sicherheit von Umgebungsbedingungen, Einbausituation, Wasserqualität, Pflegezustand, Belüftung, Reinigung, Wartung, Nutzungsintensität und Einhaltung der Herstellerhinweise beeinflusst werden können.
  2. Kein Mangel liegt vor bei technisch, konstruktionsbedingt, materialbedingt oder produktionsbedingt üblichen, zumutbaren und für die vertragsgemäße Verwendung unerheblichen Abweichungen oder Erscheinungen.
  3. Bei Elektrokaminen, elektrischen Kamineinsätzen, Wasserdampf-Cassetten und vergleichbaren Produkten stellen insbesondere folgende Umstände regelmäßig keinen Mangel dar, soweit im Einzelfall keine abweichende Beschaffenheit ausdrücklich vereinbart wurde:

    a) übliche Betriebs-, Lüfter-, Pumpen-, Wasser-, Nachlauf-, Verdampfungs- oder Vernebelungsgeräusche,
    b) leichte Schwankungen des Flammenbildes, der Dampfmenge, der Lichtwirkung, der Farbwirkung oder der optischen Wirkung,
    c) Kondensat-, Feuchtigkeits- oder Wassernebelbildung in einem für Wasserdampfgeräte üblichen und zumutbaren Umfang,
    d) Veränderungen der Dampfmenge infolge von Wasserqualität, Kalk, Verschmutzung, Pflegezustand, Nutzungsintensität oder Verschleiß,
    e) übliche Erwärmung von Bauteilen im Betrieb,
    f) gebrauchsbedingte Abnutzung, Verfärbungen oder optische Veränderungen,
    g) geringfügige, produktions-, material- oder chargenbedingte Farb-, Struktur-, Oberflächen- oder Maßabweichungen, soweit diese die vertragsgemäße Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen.

  4. Verschleißteile, insbesondere Vernebler, Leuchtmittel, LEDs, Filter, Dichtungen, Pumpen, Wasserbehälter, Schläuche, Verdampfer-, Vernebelungs- oder Befeuchtungseinheiten und vergleichbare Bauteile, unterliegen nur insoweit der Mängelhaftung, als ein Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag. Gewöhnlicher Verschleiß stellt keinen Mangel dar.
  5. Der Kunde hat die dem Produkt beigefügten oder vom Hersteller bereitgestellten Bedienungs-, Pflege-, Wartungs-, Sicherheits- und Einbauhinweise zu beachten. Dies gilt insbesondere für Reinigung, Entkalkung, Wasserqualität, Befüllung, Entleerung, Belüftung, Mindestabstände, Revisionszugänge, Zugangsmöglichkeiten, Betriebspausen, Wartungsintervalle und Sicherheitsabstände.
  6. Wasserdampf-Cassetten und vergleichbare Geräte dürfen nur in geeigneten Einbausituationen verwendet werden. Der Einbau muss so erfolgen, dass Feuchtigkeit, Kondensat und Wassernebel ordnungsgemäß entweichen können und keine unzulässige Feuchtigkeitsbelastung an Möbeln, Lackierungen, Wandverkleidungen, Decken, Böden, elektrischen Bauteilen oder sonstigen feuchtigkeitsempfindlichen Materialien entsteht.
  7. Lackierte, furnierte, beschichtete, folierte, geölte, unbehandelte oder sonst feuchtigkeitsempfindliche Oberflächen können auf Wasser, Wasserdampf, Kondensat, Reinigungsmittel, Wärme, mechanische Beanspruchung oder ungeeignete Pflege empfindlich reagieren. Schäden, die hierauf zurückzuführen sind, begründen keine Mängelrechte gegenüber dem Verkäufer, soweit der Verkäufer diese Umstände nicht zu vertreten hat.
  8. Soweit Produkte mit offener Flamme, Brennstoffen oder Wärmeentwicklung betrieben werden, sind die Sicherheits-, Betriebs-, Belüftungs-, Abstands-, Brand- und Herstellerhinweise zwingend einzuhalten. Die Verwendung darf nur in geeigneten und zulässigen Umgebungen erfolgen.

2. Besondere Hinweise für Verbraucher

  1. Gegenüber Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Mängelrechte unberührt. Die vorstehenden Hinweise beschreiben produkt-, konstruktions-, nutzungs- und verschleißbedingte Eigenschaften, soweit diese bei Produkten der jeweiligen Art üblich, zumutbar und für die vertragsgemäße Nutzung unerheblich sind.
  2. Soweit einzelne Eigenschaften von den objektiven Anforderungen an die Ware abweichen sollten, gelten solche Abweichungen gegenüber Verbrauchern nur dann als vereinbart, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens darüber informiert wurde und die Abweichung ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
  3. Erfolgt der Einbau, die Montage, die Integration in Möbel, Verkleidungen, Wandkonstruktionen oder sonstige bauliche Anlagen durch den Verbraucher oder durch vom Verbraucher beauftragte Dritte, ist der Verbraucher für die Eignung der Einbausituation verantwortlich, soweit der Verkäufer den Einbau nicht selbst übernommen oder die konkrete Einbausituation ausdrücklich in Textform geplant oder freigegeben hat.
  4. Der Verbraucher hat vor und während des Betriebs auf sichtbare Undichtigkeiten, übermäßige Feuchtigkeit, ungewöhnliche Geräusche, ungewöhnliche Gerüche, Fehlfunktionen, Hitzeentwicklung oder sonstige Auffälligkeiten zu achten. Bei Anzeichen eines Defekts, einer Undichtigkeit, eines Wasseraustritts oder einer sicherheitsrelevanten Auffälligkeit ist das Gerät unverzüglich außer Betrieb zu nehmen und der Verkäufer oder der Hersteller zu kontaktieren.
  5. Mängelrechte bestehen nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass das Gerät trotz erkennbarer Undichtigkeit, erkennbarer Fehlfunktion, erkennbarer Feuchtigkeitsbildung, erkennbarer Sicherheitsauffälligkeit oder entgegen Bedienungs-, Pflege-, Wartungs-, Einbau- oder Sicherheitshinweisen weiterbetrieben wird, soweit der Verkäufer diese Umstände nicht zu vertreten hat.

3. Besondere Hinweise für Unternehmer

  1. Unternehmer sind für die fachgerechte Planung, Prüfung, Dimensionierung, Montage, Integration, Abdichtung, Belüftung, Wartungszugänglichkeit, Revisionsmöglichkeit, Materialauswahl und Eignung der Einbausituation bei Einbauprojekten selbst verantwortlich, soweit der Verkäufer diese Leistungen nicht ausdrücklich in Textform übernommen hat.
  2. Der Unternehmer hat vor dem festen Einbau, der Verblendung, der Integration in Möbel, Wandkonstruktionen, Ladenbau-, Messebau-, Gastronomie-, Hotel- oder sonstige Projekte eine Funktionsprüfung, Sichtprüfung und Dichtigkeitsprüfung der gelieferten Ware durchzuführen.
  3. Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass Wasserdampf-Cassetten, Wasserbehälter, Schläuche, Pumpen, Anschlüsse, Revisionsöffnungen, Lüftungsöffnungen und wartungsrelevante Komponenten jederzeit in angemessener Weise zugänglich bleiben. Wird die Ware ohne ausreichende Wartungs-, Revisions-, Ausbau-, Kontroll- oder Zugangsmöglichkeit verbaut, trägt der Unternehmer die hierdurch entstehenden Mehrkosten selbst, soweit der Verkäufer nicht zwingend gesetzlich zur Übernahme verpflichtet ist.
  4. Der Unternehmer hat selbst zu prüfen, ob die verwendeten Möbel, Einbauten, Lackierungen, Beschichtungen, Wandverkleidungen, Bodenbeläge, Decken, elektrischen Bauteile und sonstigen Materialien für die Verwendung mit Wasserdampf-Cassetten, Elektrokaminen, elektrischen Kamineinsätzen, Ethanolkamineinsätzen oder vergleichbaren Produkten geeignet sind.
  5. Gegenüber Unternehmern übernimmt der Verkäufer keine Verantwortung für Schäden an Einbaumöbeln, Lackierungen, Oberflächen, Verkleidungen, Wand- oder Deckenkonstruktionen, Bodenbelägen, elektrischen Installationen oder sonstigen Gegenständen, die auf ungeeignete Materialien, fehlende Abdichtung, unzureichende Belüftung, fehlerhafte Planung, fehlerhaften Einbau, fehlende Wartungszugänglichkeit, Kondensatbildung, Wasserdampf, austretendes Wasser, Verkalkung, Verschmutzung, mangelnde Wartung oder Nichtbeachtung von Bedienungs-, Pflege-, Wartungs-, Sicherheits- oder Einbauhinweisen zurückzuführen sind, soweit der Verkäufer diese Umstände nicht zu vertreten hat.
  6. Gegenüber Unternehmern wird keine Eignung der Ware für ein bestimmtes Bau-, Möbel-, Ladenbau-, Gastronomie-, Hotel-, Messebau-, Kunden- oder sonstiges Projekt geschuldet, sofern diese Eignung nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
  7. Unternehmer, die Produkte des Verkäufers weiterverkaufen, weiterverarbeiten, in Kundenprojekte integrieren oder gegenüber Dritten einbauen, sind selbst dafür verantwortlich, ihren jeweiligen Vertragspartnern, Auftraggebern oder Endkunden die erforderlichen Bedienungs-, Pflege-, Wartungs-, Sicherheits- und Einbauhinweise weiterzugeben.
  8. Der Unternehmer hat geeignete Schutzmaßnahmen gegen Feuchtigkeits-, Wasser-, Kondensat-, Lack-, Oberflächen-, Hitze- und Brandschäden zu treffen. Hierzu gehören insbesondere ausreichende Belüftung, geeignete Materialauswahl, Schutz feuchtigkeitsempfindlicher Oberflächen, Revisionsmöglichkeiten, regelmäßige Kontrolle, Reinigung und Wartung.
  9. Wird eine Wasserdampf-Cassette, ein Elektrokamin, ein Kamineinsatz oder ein vergleichbares Produkt in Möbel, Verkleidungen oder bauliche Anlagen integriert, ohne dass die Hersteller-, Sicherheits- und Einbauhinweise eingehalten werden, haftet der Verkäufer nicht für hieraus entstehende Schäden, Folgeschäden, Mehrkosten, Ausbaukosten, Wiedereinbaukosten oder Wiederherstellungskosten, soweit der Verkäufer nicht zwingend gesetzlich haftet.
  10. Bei Anzeichen von Undichtigkeit, Wasseraustritt, ungewöhnlicher Feuchtigkeitsbildung, Fehlfunktion oder sonstigen sicherheitsrelevanten Auffälligkeiten hat der Unternehmer das Gerät unverzüglich außer Betrieb zu nehmen, gegen weitere Schäden zu sichern und den Verkäufer oder Hersteller zu informieren. Schäden, die durch einen Weiterbetrieb trotz erkennbarer Auffälligkeiten entstehen, sind vom Verkäufer nicht zu vertreten.

§ 10 Haftung

1. Haftung gegenüber Verbrauchern

  1. Gegenüber Verbrauchern haftet der Verkäufer unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Gegenüber Verbrauchern haftet der Verkäufer außerdem unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Verkäufer gegenüber Verbrauchern nur auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Verbraucher regelmäßig vertrauen darf.
  4. Im Übrigen ist die Haftung des Verkäufers gegenüber Verbrauchern bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
  5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistig verschwiegener Mängel sowie aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie bleibt unberührt.

2. Haftung gegenüber Unternehmern

  1. Gegenüber Unternehmern haftet der Verkäufer unbeschränkt nur
    a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    b) für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,
    c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
    d) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie
    e) soweit der Verkäufer ausnahmsweise eine ausdrückliche Garantie übernommen hat.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer gegenüber Unternehmern nur auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Unternehmer regelmäßig vertrauen darf.
  3. Soweit der Verkäufer gegenüber Unternehmern bei leichter Fahrlässigkeit wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den Netto-Auftragswert der betroffenen Lieferung oder Leistung. Diese Begrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
  4. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit keine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde.
  5. Gegenüber Unternehmern haftet der Verkäufer bei leichter Fahrlässigkeit insbesondere nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Betriebsunterbrechungen, Produktionsausfall, Stillstandskosten, Vertragsstrafen, Kosten für Ersatzbeschaffung, Mehrkosten Dritter oder sonstige Vermögensschäden, soweit diese nicht aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht resultieren.
  6. Gegenüber Unternehmern haftet der Verkäufer bei leichter Fahrlässigkeit nicht für Schäden an Einbauten, Möbeln, Verkleidungen, Lackierungen, Oberflächen, Wand- oder Deckenkonstruktionen, Bodenbelägen, elektrischen Anlagen oder sonstigen Gegenständen des Unternehmers oder Dritter, insbesondere nicht für Aufquellen, Verziehen, Verfärbungen, Lackschäden, Feuchtigkeits-, Kondensat-, Wasser-, Hitze- oder Brandschäden, soweit diese Schäden nicht auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen.
  7. Gegenüber Unternehmern übernimmt der Verkäufer keine Kosten für Ausbau, Wiedereinbau, Demontage, erneute Montage, Freilegung, Verkleidung, Anpassung, Wiederherstellung, Nachlackierung, Oberflächenbearbeitung, Möbelarbeiten, Trockenbauarbeiten oder sonstige bauliche Maßnahmen, soweit der Verkäufer hierzu nicht zwingend gesetzlich verpflichtet ist.
  8. Eine Haftung für Schäden, die auf unsachgemäßer Montage, ungeeigneter Einbausituation, fehlender Belüftung, fehlender Abdichtung, fehlender Wartungszugänglichkeit, ungeeigneten Materialien, Nichtbeachtung von Bedienungs-, Pflege-, Wartungs-, Sicherheits- oder Einbauhinweisen, Verkalkung, Verschmutzung, mangelnder Wartung, ungeeignetem Wasser, eigenmächtigen Veränderungen des Produkts oder Eingriffen durch den Unternehmer oder Dritte beruhen, ist ausgeschlossen, soweit der Verkäufer diese Umstände nicht zu vertreten hat.
  9. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
  10. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistig verschwiegener Mängel sowie aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie bleibt unberührt.

§ 11 Montage, Einbau, Planung, Projektangaben und Zusatzleistungen

  1. Montageleistungen, Einbauleistungen, Planungsleistungen, Beratungsleistungen, Prüfleistungen oder sonstige Zusatzarbeiten schuldet der Verkäufer nur, wenn diese ausdrücklich gesondert vereinbart wurden.
  2. Ohne ausdrückliche gesonderte Vereinbarung schuldet der Verkäufer insbesondere keine Prüfung der baulichen, technischen, elektrischen, materialbezogenen, brandschutzrechtlichen, feuchtigkeitsbezogenen oder sonstigen örtlichen Voraussetzungen.
  3. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die örtlichen, baulichen und technischen Voraussetzungen für Montage, Einbau, Betrieb, Wartung und Nutzung der Ware geeignet sind. Hierzu gehören insbesondere Stromanschluss, Tragfähigkeit, Belüftung, Abdichtung, Sicherheitsabstände, Zugang, Revisionsmöglichkeiten, Wartungszugänglichkeit, Materialeignung und Feuchtigkeitsschutz.
  4. Soweit der Verkäufer nicht ausdrücklich mit Planung, Prüfung oder Freigabe der konkreten Einbausituation beauftragt wurde, schuldet der Verkäufer keine Prüfung der baulichen, technischen oder materialbezogenen Eignung des Einbauumfelds.
  5. Verzögerungen, Mehraufwand, Wartezeiten oder Zusatzkosten, die aufgrund fehlender, verspäteter, ungeeigneter oder unvollständiger baulicher, technischer oder örtlicher Voraussetzungen entstehen, hat der Kunde zu tragen, soweit er hierfür verantwortlich ist.
  6. Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend: Der Unternehmer ist für die fachgerechte Planung, Materialauswahl, Abdichtung, Belüftung, Revisionszugänglichkeit, Wartungszugänglichkeit, Brandschutzprüfung, Eignung der Einbausituation und Abstimmung mit seinen Auftraggebern oder Endkunden selbst verantwortlich, soweit der Verkäufer diese Leistungen nicht ausdrücklich in Textform übernommen hat.
  7. Wird der Verkäufer mit Montage- oder Einbauleistungen beauftragt, bezieht sich diese Leistung ausschließlich auf die ausdrücklich vereinbarten Arbeiten. Nebenarbeiten, Anpassungen, Verkleidungen, Trockenbauarbeiten, Elektroarbeiten, Lackierarbeiten, Möbelarbeiten, Abdichtungen oder sonstige Zusatzleistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
  8. Elektroarbeiten dürfen nur durch hierzu berechtigte Fachkräfte ausgeführt werden. Soweit Elektroanschlüsse, elektrische Prüfungen oder sonstige elektrotechnische Arbeiten erforderlich sind, sind diese vom Kunden auf eigene Kosten zu veranlassen, sofern sie nicht ausdrücklich Bestandteil des Auftrags des Verkäufers sind.
  9. Gegenüber Unternehmern gilt: Vom Unternehmer bereitgestellte Maße, Zeichnungen, Pläne, technische Angaben, Materialvorgaben, Einbauvorgaben, Freigaben oder sonstige Projektinformationen sind vom Unternehmer vor Übermittlung und Freigabe eigenverantwortlich zu prüfen.
  10. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, vom Unternehmer bereitgestellte Angaben auf Richtigkeit, Vollständigkeit, bauliche Umsetzbarkeit, Materialeignung, brandschutzrechtliche Zulässigkeit oder Vereinbarkeit mit dem Gesamtprojekt zu prüfen, soweit dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
  11. Erteilt der Unternehmer eine Freigabe für Zeichnungen, Maße, Planungen, Angebote, technische Ausführungen oder Projektunterlagen, sind hieraus entstehende Mehrkosten, Änderungsaufwand, Verzögerungen oder Schäden infolge fehlerhafter, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben vom Unternehmer zu tragen, soweit der Verkäufer diese Umstände nicht zu vertreten hat.
  12. Vom Verkäufer erteilte technische Hinweise, Skizzen, Zeichnungen, Maße oder Planungsvorschläge sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet wurden. Im Übrigen dienen sie lediglich der Orientierung und ersetzen keine fachliche Prüfung der konkreten Einbausituation durch den Unternehmer oder durch von ihm beauftragte Fachplaner.

§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
  2. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular, die im Onlineshop abrufbar sind.
  3. Das Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, insbesondere bei individuell nach Kundenwunsch gefertigten Kaminen, Sonderanfertigungen, Sondermaßen, individuellen Gehäusemaßen, individuell ausgewählten Materialien, Oberflächen, Farben oder vergleichbaren kundenspezifischen Ausführungen.
  4. Die bloße Auswahl aus standardmäßig angebotenen Varianten, Farben, Modellen oder Zubehörteilen führt nicht automatisch zum Ausschluss des Widerrufsrechts. Maßgeblich ist, ob die Ware tatsächlich nicht vorgefertigt ist und aufgrund der individuellen Auswahl oder Bestimmung des Verbrauchers hergestellt oder eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten wurde.
  5. Unternehmern steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

§ 13 Verbraucherstreitbeilegung

  • Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
  • Ein Hinweis auf die frühere EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung wird nicht aufgenommen, da diese Plattform zum 20. Juli 2025 eingestellt wurde.

§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
  3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Verkäufers in Ingolstadt.
  4. Der Verkäufer ist gegenüber Unternehmern auch berechtigt, den Unternehmer an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

§ 15 Abtretung, Schlussbestimmungen

  1. Gegenüber Unternehmern gilt: Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Verkäufer an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Verkäufers in Textform. Dies gilt nicht für Geldforderungen im Sinne des § 354a HGB sowie nicht, soweit ein Abtretungsverbot gesetzlich unzulässig ist.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  3. Gesetzlich zwingende Rechte des Kunden, insbesondere zwingende Verbraucherrechte, bleiben unberührt.
  4. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bleiben vorbehalten. Für bereits geschlossene Verträge gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses wirksam einbezogene Fassung.

 

Die Widerrufsbelehrung für Verbraucher ist gesondert abrufbar unter:   Widerrufsbelehrung

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