Welche gesetzlichen Vorschriften müssen Biokamine unbedingt einhalten?

1. Der Verbrauch der Biokamine darf im Maximum nur weniger als 0,50 Liter pro Stunde betragen.
2. Die Temperaturbelastung auf die angrenzenden Bauteile zum Feuer darf 85° C nicht überschreiten
3. Die zulässige CO²-Konzentration darf nicht überschritten werden.
4. Das Feuer muss jederzeit sofort zu löschen sein durch eine fest integrierte Schließtechnik.
5. Der Einsatz von Brennstoffbehältern (Brenner, Burner) mit mehr als 3,0 Litern Inhalt ist verboten.
6. Das Ethanol darf bei einer Brennbehälterneigung von 10° bei beweglichen und von 5° bei ortsfesten Kaminen nicht auslaufen. (Beispiel: bei einer Länge von 30cm sind dies auf einer Seite bei 5° = 26mm, bei 60cm = 52mm …usw.)
7. neben den o.g. Punkten sind in der neuen DIN-4734 noch weitere Punkte einzuhalten. Dies lassen Sie sich am besten durch ein entsprechendes TÜV-Zertifikat nachweisen. Bestehen Sie auf ein Zertifikat des TÜV-Süd in München, denn nicht jede Prüfstelle hat die notwendigen Fachkenntnisse (z. B. bei der Berechnung des notwendigen Aufstellraumvolumens beim Luftwechsel) und/oder entsprechende Berechnungssoftware (z.B. firecalc). Lassen Sie sich unbedingt das Zertifikat vor dem Kauf vorlegen.

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